Der Zivile Friedensdienst (ZFD) wird von der Bundesregierung als Teil ihres Schwerpunktes im Bereich Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung gefördert. Im ZFD wirken staatliche und nichtstaatliche Träger zusammen. Dadurch können Erfahrungen und langjährige Kooperationen mit lokalen Partnerorganisationen genutzt und vernetzt werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ hat deshalb bei der Durchführung dieses Programms auf die Kompetenzen der staaatlich anerkannten Entwicklungsdienste zurückgegriffen.
Ziel des ZFD ist es, Maßnahmen lokaler Organisationen in Krisenregionen zu unterstützen, die
Welche Organisationen sind in diesem Bereich aktiv?
Die Träger des Zivilen Friedensdienstes haben sich im Konsortium Ziviler Friedensdienst zusammengeschlossen. Dazu gehören: die sieben staatlich anerkannten Entwicklungsdienste und die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF). Die Projekte des ZFD werden im Rahmen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) durchgeführt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mitarbeit?
Der ZFD unterstützt die lokalen Trägerorganisationen durch die Mitarbeit besonders qualifizierter und ausgebildeter Fachkräfte und/oder die Durchführung von Trainingsmaßnahmen in gewaltfreier Konfliktbearbeitung.
Voraussetzungen sind neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine mehrjährige Berufserfahrung möglichst in einem für zivile Konfliktbearbeitung relevanten Arbeitsfeld oder entsprechende Zusatzqualifikationen. Unabdingbar sind außerdem soziale Kompetenz, Belastbarkeit und gute Sprachkenntnisse.