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Das Freiwillige Soziale-/Ökologische Jahr im Ausland (FSJ/FÖJ)

Das Freiwillige Soziale- oder Ökologische Jahr im Ausland (FSJ/FÖJ) ist gesetzlich geregelt (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten) und wird von der Bundesregierung unterstützt.

FSJ/FÖJ können im Ausland geleistet werden, wenn die Trägerorganisation von der zuständigen Landesbehörde anerkannt ist und ihren Sitz in Deutschland hat. Der Auslandsdienst dauert derzeit zwölf zusammenhängende Monate. Er kann auch mit einem Inlandsdienst kombiniert werden (z.B. 6-monatiges Inlands-FSJ und 12-monatges Auslands-FSJ). Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme an einem FSJ/FÖJ sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich.

Einsatzstellen für das freiwillige Jahr sind in der Regel in gemeinwohlorientierten Einrichtungen angesiedelt. Für das FSJ sind das z.B. Krankenhäuser, Alten- oder Kinderheime, Sport- und kulturelle Einrichtungen. FÖJ-Einsatzstellen gibt es besonders in Organisationen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes aktiv sind.


Alternative zum Zivildienst
Kriegsdienstverweigerer, die sich nach ihrer Anerkennung zu einem FSJ/FÖJ verpflichten, müssen keinen Zivildienst mehr leisten (§14 c Zivildienstgesetz). Diese Zivildienstausnahme ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft: Das FSJ/FÖJ muss z.B eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate umfassen und muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Wird es vorzeitig beendet, wird nur die Zeit, die über zwei Monate hinaus abgeleistet wurde, auf den Zivildienst angerechnet. Der freiwillige Dienst kann nur über eine nach dem Gesetz anerkannte Trägerorganisation erfolgen und ist im In- und Ausland möglich.

Voraussetzungen:
Am FSJ/FÖJ teilnehmen können junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland mit 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren) erfüllt haben. Der Dienst kann somit direkt im Anschluss an die Schule geleistet werden. Das Höchstalter bei Beginn des Dienstes liegt bei 26 Jahren. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Schulabschluss sind nicht erforderlich.

Es wird vorausgesetzt, dass die Freiwilligen den Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht, vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten.


Vorbereitung:
Bei einem FSJ/FÖJ im Ausland sind Bildungsmaßnahmen von fünf Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorbereitung in Deutschland soll mindestens vier Wochen dauern und die Nachbereitung mindestens eine Woche. Wenn die Trägerorganisation die Möglichkeit hat, ein Seminar während des Auslandseinsatzes anzubieten, wird die Vorbereitungszeit entsprechend verkürzt.


Leistungen:
Die Organisation schließt vor Beginn des Dienstes einen Vertrag mit dem/der Freiwilligen in dem u.a. der Zeitraum des Dienstes, Regelungen zur vorzeitigen Beendigung des Dienstes, Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld sowie der Urlaubsanspruch festgeschrieben werden. 

Die Höchstgrenze für das zu zahlende Taschengeld darf 6% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von Arbeitern und Angestellten nicht überschreiten. Richtwert ist derzeit 153€. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt.

Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Waisenrente und Kindergeld werden für die Dauer der Teilnahme an einem FSJ/FÖJ weiter gezahlt.

Das FSJ/FÖJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und die Freiwilligen haben nach Beendigung des Dienstes Anrecht auf ein Zeugnis über Art und Dauer des Einsatzes.


Rückkehr:
Hier ist ein Abschlussseminar mit einer Mindesdauer von 5 Tagen gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme an diesem Bildungsseminar gilt als Dienstzeit, ist also Pflicht.


Weitere Informationen:

"Für mich und andere - Freiwilliges soziales Jahr/Freiwilliges ökologisches Jahr" - Informationsbroschüre des BMFSFJ mit  Hintergrundinformationen sowie Adressen anerkannter Träger und Anlaufstellen. (download PDF 2,4 MB)

Internet: 
(BMFSFJ) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

FÖJ aktiv e.V. bundesweite Homepage der FÖJlerinnen