Nur Organisationen, die bestimmte Auflagen im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) erfüllen, werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Entwicklungsdienst anerkannt.
Diesen Diensten ist vorgeschrieben, dass sie
Gemeinsames Ziel der Entwicklungsdienste ist es, benachteiligte Bevölkerungsgruppen bei ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen. Darüber hinaus bieten einige Dienste die Möglichkeit, als Beitrag zum Aufbau eines nationalen Fachkräftepotentials qualifizierte einheimische Fachkräfte in gemeinsamen Entwicklungsvorhaben einzusetzen und zu finanzieren.
Ein besonderes Arbeitsfeld der Entwicklungsdienste ist der Zivile Friedensdienst (ZFD).
Als Träger des Entwicklungsdienstes anerkannt sind folgende Organisationen:
Nach Voranmeldung sind in den Räumen des AKLHÜ individuelle Beratungsgespräche zu Einsätzen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) möglich. Angesprochen sind hier Personen, die sich bereits ausführlich mit der EZ und den Anforderungen für einen beruflichen Einsatz befasst haben.