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BMZ: Beigeordnete Sachverständige zu internationalen Organisationen

Die Bundesrepublik Deutschland ist bestrebt, eine angemessene Präsenz deutscher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in internationalen Organisationen zu erreichen.
Mit diesem Ziel und im Auftrag der Bundesregierung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)  das Nachwuchsförderungsprogramm "Beigeordnete Sachverständige zu internationalen Organisationen" durch. Für die Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) erfolgt die Organisation, Vermittlung und begleitende Betreuung des Programmes durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Zusammenarbeit mit dem BFIO/ZAV (Büro Führungskräfte zu internationalen Organsiationen) der Bundesagentur für Arbeit.

Beigeordnete Sachverständige sind international bekannt als Junior Professional Officers (JPOs), Associate Experts (AEs) oder Associate Professional Officers (APOs). Das Programm leistet einen Beitrag zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und bietet deutschen Nachwuchskräften die Möglichkeit, internationale Berufserfahrungen zu sammeln.

Deutsche APOs sind Mitarbeiter der FAO, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Die Mitarbeit in der FAO ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Die Arbeitsverträge werden in der Regel jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Eine Verlängerung um ein drittes Jahr ist unter Umständen möglich. APOs werden mit P-2 entsprechend der UN-Gehaltsgruppen eingestuft.


Voraussetzungen:
Neben der Voraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit sollen Bewerberinnen und Bewerber folgende Bedingungen erfüllen: Universitätsabschluss, nicht älter als 32 Jahre, sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch, nach Möglichkeit gute Kenntnisse einer weiteren FAO-Amtssprache (Französisch, Spanisch, Chinesisch oder Arabisch), möglichst einige Jahre einschlägige Berufserfahrung (Tätigkeiten nach dem für die Position erforderlichen Diplom).

Von den Bewerbern wird ausser der fachlichen Qualifikation ein hohes persönliches Engagement erwartet, mit dem Chancen für eine weitere Beschäftigung in dem jeweiligen Bereich erarbeitet werden können. Darüber hinaus werden folgende Fähigkeiten vorausgesetzt: die gängigen Techniken der PC-gestützten Arbeitsweise zu beherrschen und ggf. in Spezialgebieten auch über entsprechende Softwarekenntnisse zu verfügen, prospektives Denken sowie gewonnene Ergebnisse klar zu kommunizieren, eigenständig und im Team mit der gebotenen Rücksicht auf unterschiedliche kulturelle Herkünfte zu arbeiten und sofern sich die Gelegenheit ergibt, auch längerfristig bei der FAO tätig zu werden.


Weitere Informationen:

Programm "Beigeordnete Sachverständige" des BFIO/Bundesagentur für Arbeit (download 66KB)

Internet: BLE - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Kontakt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 511 / APO-Programm
53168 Bonn