Viele Organisationen sind nicht nur Träger einer bestimmten Dienstart (z.B. EFD oder ADiA, Workcamps) sondern bieten zusätzlich mittel- oder längerfristige Freiwilligeneinsätze im Ausland an. Es gibt auch Entsendeorganisationen, die ausschließlich diese gesetzlich nicht regulierten Freiwilligendienste ermöglichen.
Die mittel- oder längerfristigen Freiwilligendienste können 3 bis 24 Monate dauern. Sie richten sich an selbständige und flexible Menschen, die sich ein individuelles Engagement mit einer spezifischen Aufgabe zutrauen.
Der Einsatz kann in ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern erfolgen: z.B. im sozialen Bereich, in Umwelt- oder auch soziokulturellen Projekten. Die Trägerorganisationen sind bemüht, den TeilnehmerInnen einen individuell passenden Arbeitsplatz zu vermitteln.
Jeder Mensch, der sich für diesen Freiwilligendienst entscheidet trägt durch sein persönliches Engagement zur internationalen Solidarität und Versöhnung bei. Der/die Freiwillige selbst hat die Chance, soziale, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen zu erwerben oder zu vertiefen.
Voraussetzungen:
Mindestalter für mittel-/längerfristige Freiwilligendienste ist bei den meisten Organisationen 20 Jahre. Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache des Einsatzlandes (Englisch, Französisch, Spanisch) sollten vorhanden sein. Auslandserfahrung ist von Vorteil. Je nach Einsatzbereich erhöhen bestimmte Fähigkeiten z.B. im handwerklichen oder sozialen Bereich die Chance einer Vermittlung. Oft ist ehrenamtliches Engagement erwünscht.
Wichtigste Voraussetzungen sind allerdings Offenheit und die Bereitschaft sich auf etwas Neues einzulassen.
Vorbereitung:
Vorbereitungskurse werden von allen Entsendeorganisationen angeboten. Nach der Ausreise werden die Freiwilligen durch Partnerorganisationen in ihr Projekt, ihre Aufgaben und die Sitten und Gebräuche des Einsatzlandes eingeführt.
Die Vorbereitungsphase ist bei den Entsendeorganisationen individuell geregelt. Sie sollten sich deshalb direkt dort informieren.
Leistungen:
Teilnehmer/innen an mittel-/längerfristigen internationalen Freiwilligendiensten müssen immer einen Eigenbeitrag leisten. Ein Grund dafür ist, dass es für diese Einsätze keine gesetzlich geregelte Fördergrundlage wie beim FSJ/FÖJ oder ADiA gibt. Zuschüsse, die die Trägerorganisationen von kirchlicher oder staatlicher Seite erhalten, reichen nicht aus, um den Einsatz voll zu finanzieren. Der Eigenbeitrag der Freiwilligen ist u.a. abhängig vom Einsatzland/-ort, da die Anreise selbst bezahlt werden muss. Auch Kosten für notwendige Impfungen und Versicherungen müssen selbst getragen werden. Die Entsendeorganisationen bieten Beratung zur Finanzierung an und geben Tipps zu Anträgen für einen Zuschuss. Vor Ort werden die Freiwilligen von Partnerorganisationen betreut. Untergebracht sind sie z.B. in Gastfamilien.
Die zu zahlenden Beiträge sind bei den einzelnen Entsendeorganisationen sehr unterschiedlich. Wir empfehlen daher, sich direkt bei diesen zu informieren.
Rückkehr:
Nach den Einsätzen findet in Deutschland eine Auswertung des Freiwilligendienstes statt. Dieses wird in Abhängigkeit von der Entsendeorganisation sowohl in Form von Seminaren als auch individuell angeboten. Bei vielen Entsendeorganisationen gibt es aktive Rückkehrgruppen, die "ihre" Organisation weiterhin unterstützen (z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit) und die die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs bieten.
Weitere Informationen:
Internet:
(AGDF) Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Dachverband von Friedensdiensten aus dem evangelischen Bereich
(aej) Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend e.V.
(IJGD) Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V.